Im vergangenen Jahr hat der gemeinnützige Verein Schulkinderhort Klepperberg e.V. den Vertrag mit der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (BUC) zum 31.12.2023 gekündigt. Daraufhin musste die Stadt aktiv werden, um eine Nachmittagsbetreuung der Schulkinder aus der 1. bis zur 6. Klasse weiterhin zu ermöglichen. Als der Verein diesen Schritt ging, gab es sowohl beim Personal als auch in der Elternschaft die Sorge, dass es Probleme geben könnte und am Ende womöglich gar keine Betreuungsmöglichkeit mehr besteht.

Auf die europaweite Ausschreibung bewarb sich dann die Venito gGmbH (vorher Stephansstift Ev. Jugendhilfe), die im Oberharz an mehreren Standorten in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist und die bereits frühzeitig Interesse signalisiert hatte.

Aktueller Stand

Ab dem 01.08.2024 wird die Venito nun den Hortbetrieb übernehmen, bis dahin führt der bisherige Trägerverein den Betrieb übergangsweise weiter. Am 24.05.2024 wurde in einer ordentlichen Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins Schulkinderhort Klepperberg e.V. zum 31.07.2024 wegen Wegfall des Vereinszwecks beschlossen. Träger ist dann die BUC. Ab 2026 wird der Hort in dieser Form dann nicht mehr existieren, denn dann werden die Grundschulen in den Ganztagsbetrieb wechseln. Die gute Nachricht ist, dass die Venito das Personal übernehmen wird.

Anmeldung erforderlich

Auch die aktuell angemeldeten Kinder werden ihre Plätze behalten. Der Stadt wurde sowohl die Liste der aktuellen Hortkinder sowie die Warteliste zum Abgleich übermittelt. Allerdings müssen auch alle Kinder neu angemeldet werden. Die Anmeldung läuft direkt über die Stadtverwaltung, Ansprechpartnerin ist Frau Piera, franziska.piera@clausthal-zellerfeld.de, 05323 / 931-411. Im Übrigen werden ab dem 01.08.2024 wieder 40 Hortplätze zur Verfügung stehen, aktuell ist das Angebot auf 32 Plätze beschränkt.

Betreuungsstunde

Für die Kinder und Eltern gibt es kleine Änderungen: In Zukunft werden alle Hortkinder, die nach der 4. Unterrichtsstunde Schulschluss haben, die Betreuungsstunde im Rahmen der verlässlichen Grundschule besuchen und erst anschließend in den Hort gehen. Dazu müssen Hortkinder, die diese Betreuungsstunde bislang nicht genutzt haben, ab dem kommenden Schuljahr von den Eltern dafür bei der Schule angemeldet werden. Die Formulare sind in den Grundschulen erhältlich.

(SME)

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