Fragen an die Verwaltung, Bürgermeisterin, Rat und Ausschüsse – wie funktioniert das?

Zu Beginn einer Sitzung des Rates oder eines Ausschusses ist die Einwohnerfragestunde. Hier können Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen als Frage vorbringen. Auf eine Frage hin antwortet die Bürgermeisterin oder überlässt dafür einer Amtsleitung das Wort zur fachlich präziseren Beantwortung. In der Sitzung ist es nicht möglich Fragen an Parteien oder einzelne Ratsmitglieder zu stellen.

Um Themen in den Rat zur Abstimmung einzubringen, muss man im Vorfeld Kontakt zu Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgliedern aufnehmen, denn nur diese können Anfragen und Anträge stellen. Diese sind spätestens eine Woche vor der Sitzung des für das Thema verantwortlichen Ausschusses über die Stadtverwaltung einzureichen.

Spätestens zur Sitzung sollte dann bei einer Anfrage eine Antwort der Verwaltung vorliegen, die im Ausschuss auch zu Nachfragen führen kann. Anträge werden generell in der Sitzung von den Ratsmitgliedern diskutiert und dann abgestimmt. Anfragen und Anträge ohne Berücksichtigung der Frist sind nur bei hoher Dringlichkeit zulässig, worüber dann in der Sitzung entschieden wird.

Ein Beispiel:

Eine Alleinerziehende bekommt keine Zusage für einen Hortplatz, den sie aber zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit benötigt. Sie wendet sich an ein Ratsmitglied, ob die Stadt nicht für ausreichend Hortplätze sorgen kann. Das Ratsmitglied stellt dann z.B. eine Anfrage an den Ausschuss Jugend-Schule-Sport-Gesellschaft – die Vorlaufzeit beträgt bei fraktionsinternen Beratungen mindestens 2 Wochen. Fällt die Beantwortung der Frage ungenügend aus oder ist damit nicht absehbar, dass das Problem behoben wird, kann versucht werden, einen Antrag für die nächste Ausschusssitzung einzubringen (bei nachgewiesener Dringlichkeit kann dieser Antrag auch in der darauffolgenden Ratssitzung gestellt werden). Über diesen wird wieder mit entsprechendem Vorlauf im zuständigen Ausschuss abgestimmt, das Ergebnis wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Einen im Rat gefassten Beschluss hat die Verwaltung umzusetzen!

Fazit: Geduld haben und am Ball bleiben – viel Erfolg

(CRE)

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema?

Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren.