Am 20. November 2024 ging der Vereinsstammtisch in die nächste Runde. Auch dieses Mal war die Veranstaltung mit 16 Teilnehmern gut besucht. Das zentrale Thema vom vorangegangenen Stammtisch, wie sich die Vereine präsentieren können, wurde weiter intensiv diskutiert.

Hier der Sachstand:

Gemeinsamer Vereinsstand auf dem Bergbauernmarkt: Laut Organisator, Herrn Aschoff, ist ein solcher Stand, der von den Vereinen wechselweise „bewirtschaftet“ wird, auf jeden Fall möglich, in der Regel auch kostenlos. Eine verlässliche Besetzung ist aber ausdrücklich erwünscht. Pavillon, Bänke, Tische etc. werden nicht gestellt, dafür ist jeder Verein selbst verantwortlich. Vereine, die den Stand zum Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken nutzen möchten, werden aber wie gewerbliche Standbetreiber behandelt; die Standgebühren sind mit Herrn Aschoff direkt zu besprechen, grundsätzlich bemessen sie sich nach dem Umsatz.

Interessierte werden gebeten, sich bis zum nächsten Termin per E-Mail an „kontakt@harziger.de“ zu melden und Art und Umfang des Stands anzugeben sowie, ob ein Stromanschluss benötigt würde.

Fest der Vereine: Die Anwesenden sehen eine solche Veranstaltung als wichtige Ergänzung zum Stadtfest, da die Besucher – im Gegensatz zum Stadtfest – in besonderem Maße wegen der Vereine kommen und die Sichtbarkeit der Vereine deutlich erhöht wird. Aktuell wird der September für das Fest präferiert, als Ort der Marktkirchenplatz wegen bestehender Infrastruktur und geringer Auswirkungen auf den Verkehr. Die Höhe der Gebühren neben der NGastG-Anmeldung müssen noch geklärt werden.

Auch hier bittet alle Interessierten, die konkret bei diesem „Fest der Vereine“ dabei sein möchten, per E-Mail an „kontakt@harziger.de“ mitteilen und dabei den Platzbedarf mitzuteilen und ggf. Stromanschluss benötigt wird.

Reisegewerbekarte: Die Reisegewerbekarte kann die NGastG-Anmeldungen für Vereine ersetzten, die sich auf Festen oder Märkten anmelden möchten. Eine Anmeldung nach dem Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) kann einige Wochen dauern, die Reisegewerbekarte kann auf den Verein ausgestellt werden und ersetzt die langen Anmeldefristen und die wiederkehrenden Zahlungen. Sie kostet einmalig zwischen 200 € und 250 €, wird unbefristet auf den Verein ausgestellt und gilt deutschlandweit. Die Antragsmodalitäten sind hier nachzulesen: LINK

Schulungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE): Für eine Vor-Ort-Schulung steht ggf. im Jahr 2025 ein Referent zur Verfügung. Alternativ kann an Online-Schulungen teilgenommen werden; in diesem Zusammenhang ist eine organisierte Gruppenkonferenz denkbar, um auch diejenigen teilhaben lassen zu können, die technisch nicht ausgestattet sind oder im Umgang damit nicht vertraut sind. Das könnte dann z.B. im Dietzelhaus organisiert werden, wo wir dann einen Beamer aufbauen und gemeinsam mit den Referenten diskutieren können.

Bittet an alle Interessierten, wer hätte Interesse an einer gemeinsamen Konferenz, bitte auch per E-Mail an „kontakt@harziger.de“ und dabei die Personenanzahl mitteilen.

Vereinsübersicht auf der Website der Berg- und Universitätsstadt: Frau Spillner war einerseits überrascht über die Anfrage, da wohl beim Relaunch der Web-Auftritts kein Interesse daran bekundet wurde. Die Übersicht wird gerne reaktiviert, hierfür sollen sich Vereine in Kürze über ein Formular anmelden können. Aktuell: Die Vereinsübersicht und Eintragung gibt es hier: LINK

Ehrenamtskarte Niedersachsen: Vereine können sich auf dem Freiwilligenserver registrieren und für verdiente Mitglieder Ehrenamtskarten beantragen, womit Vergünstigungen und andere Vorteile genutzt werden können. Siehe LINK. Auch können über den Freiwilligenserver Kompetenznachweise für die Mitglieder ausgestellt werden, siehe LINK

e-Rechnungen: Ab 2025 müssen alle gewerblichen Personen und alle juristischen Personen (auch Vereine) empfangene e-Rechnungen lesen können. Für das Schreiben von e-Rechnungen gibt es längere Übergangsfristen. Näheres kann hier nachgelesen werde: LINK

Freie Produkte sind z.B. der Quba Viewer

Weitere (kostenfreie) Programme: LINK

Veranstaltungen an Sonntagen in städtischen Räumlichkeiten: In den städtischen Räumlichkeiten muss bei Veranstaltungen eine sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten ständig anwesend sein. Bisher hat ein Angestellter der Stadt, z.B. der Hausmeister, diese Aufgabe übernommen. Zukünftig wird die Stadt eigene Angestellte wohl nur noch an Werktagen einsetze. An Sonn- und Feiertagen müssen die Veranstalter selbst eine sachkundige Aufsichtsperson organisieren. In der Runde wurden zwei Möglichkeiten besprochen:

  • Gibt es in den Oberharzer Vereinen oder im Bekanntenkreis eine solche sachkundige Person, die bereit wäre gegen Aufwandsentschädigung oder auf Minijob-Basis die Aufsicht bei entsprechenden Veranstaltungen zu übernehmen?
  • Wäre jemand bereit, sich ausbilden und regelmäßig rezertifizieren zu lassen, wobei die Kosten z.B. über die Aufwandsentschädigungen gedeckt werden können, um dann die Aufsicht bei entsprechenden Veranstaltungen zu übernehmen?

Die Teilnehmer freuen sich bereits darauf, auf dem nächsten Stammtisch am 12. Februar 2025 die bekannten und auch neue Themen zu diskutieren. Alle Vereine sind wieder herzlich eingeladen.

(SME, CZI)