Letztes Jahr ist den Behörden aufgefallen das einige Ferienhäuser in einem Wohngebiet in Buntenbock stehen. Das wäre ja nichts Besonderes, aber es handelt sich um ein sogenanntes „reines Wohngebiet“, welches solch eine Nutzung nicht zulässt. Und aufgefallen ist das auch nicht direkt, sondern es gab wohl eine Meldung durch einen der Anwohner an die Behörde. Die Behörde musste dann die Nutzung untersagen.
Für diese Ferienhauseigentümer bedeutet das einen wirtschaftlich nicht unerheblichen Schaden, da insbesondere einige Eigentümer extra die Häuser für die Vermietung an Feriengäste dort gekauft hatten. Dass der Betrieb als Ferienhaus verboten sein könnte, ist den Eigentümern nicht aufgefallen, weil auch schon länger Ferienhäuser in dem Gebiet stehen. Die einzige Möglichkeit, eine Genehmigung herbeizuführen, ist zuerst den Bebauungsplan (B-Plan) zu ändern. Der Antrag, die bauliche Nutzung von einem reinen Wohngebiet in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern, ist nun bei der Stadt gestellt worden. Die Antragsteller tragen dabei die Kosten. Ob der B-Plan letztendlich geändert wird, entscheidet der Rat nach Eingang der Stellungnahmen aller Beteiligter.
(CZI)
Sollte der Antrag abgelehnt werden oder gehören Touristen in Buntenbock einfach dazu?
Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren.
Den vorangehenden Kommentaren stimme ich vollumfänglich zu, möchte diese Argumente nicht wiederholen, aber nachdrücklich unterstützen und nur ein paar bislang nicht erwähnte Punkte aufführen:
– Bei der Einstufung in „Allgemeines Wohngebiet“ besteht die Gefahr, dass Läden, Schank- und Speisewirtschaften ohne weiteres möglich wären, da diese nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässig sind.
– Weitere Ferienwohnungen / – häuser in der Ringstraße führen zu einem noch höheren Verkehrsaufkommen – schon jetzt gibt es einen erheblichen Parkplatzsuchverkehr von Auswärtigen in dieser „Anliegerstraße“.
– Noch existiert in der Ringstraße – aufgrund der gewachsenen Struktur – ein funktionierendes nachbarschaftliches Verhältnis, wo bei Abwesenheit des Nachbarn auch ein Auge auf dessen Grundstück geworfen wird und so die Gefahr von Einbrüchen oder Beschädigungen reduziert wird. Dies würde nicht mehr der Fall sein, wenn weitere Objekte zu Feriendomizilen gemacht würden!
– Wir haben unser Haus ganz bewusst in der Ringstraße gebaut, da wir glaubten, uns darauf verlassen zu können, hier Ruhe und Erholung zu finden. Sollte die beantragte Änderung vom Rat befürwortet werden, ist bestimmt nicht nur unser Vertrauen in die Verlässlichkeit der im Rat vertretenen Parteien massiv erschüttert!
p.s. Muss man sich nicht vor dem Kauf bzw. Bau eines Hauses erkundigen, was in dem Gebiet erlaubt ist und was nicht? Ich kann mir auch kein Auto mit defekter Bremsanlage kaufen und dann verlangen, dass die TÜV-Vorschriften zu Lasten der Allgemeinheit geändert werden, damit ich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen darf!
Ich empfinde die Fragestellung am Ende des Artikels als irreführend und suggestiv.
Es geht nicht um die Frage, ob Touristen zu Buntenbock gehören oder nicht. Die Frage müsste richtiger lauten: Sollten Einzelne ihre mangelhafte Faktenprüfung und das daraus resultierende illegale Verhalten im Nachhinein korrigieren lassen können?
Die im Text getroffene Aussage „… dass der Betrieb als Ferienhaus verboten sein könnte, ist den Eigentümern nicht aufgefallen, weil auch schon länger Ferienhäuser in dem Gebiet stehen“ ist insoweit falsch, als dass in diesem Gebiet keine reinen Ferienhäuser stehen oder standen. Es gab Vermietung, aber in dem Maß, wie es der Bebauungsplan vorsah. Wenn nun Investoren dort ein Haus gebaut haben und es als Zweifamilienhaus beantragt und genehmigt bekommen haben, dann können sie dieses Haus eben auch nur als solches betreiben. Wenn nun ein erheblicher Schaden entsteht, weil eine Vermietung als Ferienobjekt nicht zulässig ist, ist dies ein selbstverschuldeter Vorgang und kann und darf nicht die Begründung für eine Änderung des Bebauungsplanes sein. Gleiches gilt für den Kauf eines Hauses in diesem Bereich. Ebenso ist die Begründung, es sei den Investoren nicht aufgefallen, falsch. Wenn die Absicht besteht, ein Objekt zu bauen oder zu kaufen und es als reines Ferienhaus oder Haus mit Ferienwohnungen zu betreiben, hätte man dies auch so beantragen müssen oder beim Kauf prüfen müssen, ob das zulässig ist.
Die Alternative wäre die ordnungsgemäße Nutzung als Wohnhaus oder als Zweifamilienhaus. Das würde sehr wahrscheinlich eine geringere Rendite bedeuten und das scheint der wahre Hintergrund des Antrages auf Änderung des Bebauungsplanes zu sein. Es geht also nicht um die Frage, ob Touristen zu Buntenbock gehören oder nicht, sondern um die Frage, ob die Renditeerwartung einiger über die Interessen der übrigen Anwohner dieses Baugebiets zu stellen sind. Diese Frage muss schlussendlich durch den Stadtrat getroffen und dann auch vertreten werden können.
Eine Anmerkung in eigener Sache: Ich habe vor einigen Jahren beim Landratsamt angefragt, ob die Nutzung eines dieser Objekte als reines Ferienhaus zulässig ist. Hintergrund war seinerzeit die immer wiederkehrenden Belästigungen durch feiernde Feriengäste. Ich verstehe durchaus, dass Menschen ihren Urlaub genießen wollen und diese Zeit zuweilen auch lautstark zubringen. Wenn dies aber uns als Anwohner stört und der Vermieter nichts dagegen unternehmen kann, weil er nicht vor Ort ist, so muss die Fragestellung erlaubt sein, ob dies hingenommen werden muss. In diesen konkreten Fällen muss es das nicht.
Es stellt sich für mich auch die Frage, wie die Kommunikation zwischen der Stadt und der Kurbetriebsgesellschaft in diesen Angelegenheiten funktioniert. Einnahmen aus nicht genehmigter Vermietung hätten doch auffallen müssen, wenn es denn Einnahmen gegeben hat. Oder hat es eventuell Vermietungen gegeben, ohne dass ein Gästebeitrag abgeführt wurde? Ich wünsche mir als Bürger mehr Transparenz in diesen Vorgängen.
Als Anlieger der Ringstraße in Buntenbock kann ich Frau Brinkmann und Herrn Viehweger in allen Punkten nur zustimmen.
Überdies hätte m. E. die Tatsache, dass einige Ferienhäuser in Buntenbock in einem ‚reinen Wohngebiet‘ stehen, den Behörden schon viel früher auffallen müssen. Es gibt Gästekurbeiträge, Meldungen beim Einwohnermeldeamt, Gewerbeanmeldungen, steuerliche Angaben etc.
Einen wirtschaftlich nicht unerheblichen Schaden zu beklagen, der durch die Umsetzung lange bestehender rechtlicher Grundlagen verursacht wird und sich auf Unwissenheit zu berufen, erscheint mir eine sonderbare Rechtsauffassung zu sein. Investitionsentscheidungen sollten rechtlich besser abgesichert sein.
Gegenüber den Investoren von außerhalb gibt es einige Anwohner, die in der Ringstraße in selbstgenutztes Wohneigentum investiert haben, gerade weil dies ein reines Wohngebiet ist.
Die Abschlussfrage, ob der Antrag abgelehnt werden sollte, suggeriert übrigens mit dem Zusatz: ‚…oder gehören Touristen in Buntenbock einfach dazu?‘, dass eine ablehnende Haltung zum Antrag auch eine Ablehnung von Touristen beinhaltet. Das ist bei den Antragsgegnern, die ich kenne, überhaupt nicht der Fall.
Der Antrag sollte abgelehnt werden und die Touristen -wie bisher und rechtskonform- in den dafür vorgesehenen Gebieten gerne Quartier nehmen.
Herrn Viehweger kann ich nur zustimmen.
Außerdem galt beim Bebauungsplan vom 23.06.1967 für das Baugebiet Am Sumpfteich die Bau NVO von 1962.
Daher können auch im reinen Wohngebiet kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Dies trifft zum Beispiel auf Einliegerwohnungen zu, da sie eine baulich untergeordnete Nutzung darstellen.
Ferienhäuser entsprechen nicht diesen Voraussetzungen.
Durch den Antrag sollen illegal vermietete Ferienhäuser nachträglich legitimiert werden.
Es macht einen Unterschied, ob der Vermieter mit im Haus wohnt oder nicht. Er kann Lärmbelästigungen untersagen. Außerdem wohnen in Ferienhäusern häufig große Gruppen, die Party machen und Spaß haben wollen. Hier noch das Problem von fehlendem Parkraum.
Wenn noch mehr Ferienhäuser hinzukommen, wird Buntenbock in der Nebensaison zum „Geisterdorf“.
Wir haben hier in der Ringstraße in Buntenbock einen Neubau, welcher nur von Feriengästen genutzt wird. Diese Gäste sind natürlich in Partylaune und entsprechend ist der Lärmpegel. Eine Umwidmung würde auch den Ausverkauf des Wohngebietes an Investoren bedeuten. Es stehen in absehbarer Zeit diverse Immobilien vor einem Eigentumswechsel. Diese würden dann sicher einen höheren Verkaufserlös erzielen, für Einheimische dann aber unerschwinglich. Ausserdem würde der reguläre Wohnraum dann nochmals knapper.