Letztes Jahr ist den Behörden aufgefallen das einige Ferienhäuser in einem Wohngebiet in Buntenbock stehen. Das wäre ja nichts Besonderes, aber es handelt sich um ein sogenanntes „reines Wohngebiet“, welches solch eine Nutzung nicht zulässt. Und aufgefallen ist das auch nicht direkt, sondern es gab wohl eine Meldung durch einen der Anwohner an die Behörde. Die Behörde musste dann die Nutzung untersagen.

Für diese Ferienhauseigentümer bedeutet das einen wirtschaftlich nicht unerheblichen Schaden, da insbesondere einige Eigentümer extra die Häuser für die Vermietung an Feriengäste dort gekauft hatten. Dass der Betrieb als Ferienhaus verboten sein könnte, ist den Eigentümern nicht aufgefallen, weil auch schon länger Ferienhäuser in dem Gebiet stehen. Die einzige Möglichkeit, eine Genehmigung herbeizuführen, ist zuerst den Bebauungsplan (B-Plan) zu ändern. Der Antrag, die bauliche Nutzung von einem reinen Wohngebiet in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern, ist nun bei der Stadt gestellt worden. Die Antragsteller tragen dabei die Kosten. Ob der B-Plan letztendlich geändert wird, entscheidet der Rat nach Eingang der Stellungnahmen aller Beteiligter.

(CZI)

Sollte der Antrag abgelehnt werden oder gehören Touristen in Buntenbock einfach dazu?

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